Menschenrechte der Frauen
Verletzung ihrer Menschenrechte
Olympe de Gouges

Hannelore Schröder
Patrokraten-Justiz: Todesstrafe für ein weibliches Opfer

Goethes Gretchen. Das Leben und Sterben der Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt
Nach den Prozessakten dargestellt von Siegfried Birkner.
It 2563. Frankfurt/M u. Leipzig 1999.
149 Seiten. Euro 7,--

Am 14. Januar 1772 wird die Dienstmagd auf dem Gerichtsplatz vor der Hauptwache in Frankfurt/M hin-gerichtet. Mit einem Schwerthieb schlägt ihr der Sohn des Scharfrichters den Kopf ab: "die Hinrichtung glücklich und wohlverrichtet."- Sie ist Opfer eines Vergewaltigers und der grausamen Herrenjustiz. Diese hohen  Herren weigern sich hochfahrend und böswillig, mildernde Umstände auch nur zu erwägen. "Mein ist die Rache" und "Auge um Auge" ist ihr Dogma. Straffreie Vergewaltigung sogar von  Ehefrauen ist die  moralische und gesetzliche Norm. Der Vergewaltiger wird auch hier nicht verfolgt: Der Gast aus Holland hatte Margarete in der drittrangigen Herberge, wo sie die Zimmer reinigte, mit Wein und einem Betäubungsmittel in willen- und wehrlosen Zustand versetzt  und mehrfach vergewaltigt. Sein Name steht nicht im Gästebuch - er macht sich aus dem Staub. - Die vierundzwanzigjährige "Weibs-Person", "unbescholten", unerfahren und völlig unwissend, versteht ihren körperlichen Zustand nicht, sie hält sich für krank. Selbst ein Arzt ! ist unfähig eine Schwanger-schaft festzustellen. Nach etwa sieben Monaten von unerklärlichen Schmerzen überfallen, schleppt sie sich in die Waschküche im Hof, wo sie im Dunkeln ganz allein von einer Sturzgeburt überwältigt wird. Ob das Neugeborene überhaupt lebte oder lebensfähig war, bleibt ungeklärt. Sie stürzt damit im dunklen Hof und verbirgt das Leblose im Stall. In Verwirrung, Angst, Verzweiflung und Erschöpfung verbringt sie die Nacht und flieht in Panik aus der Stadt…aber wohin? - Sie kehrt zurück, wird verhaftet und verhört: aus Angst vor der Folter gesteht die Analphabetin, was ihr unterstellt wird, mann hat ihr "starck zugesetzet"! - Später widerruft sie  ihr Geständnis: "Ich habe  keine Hand daran gelegt." - Völlig am Ende ihrer Kräfte, wird sie in ein  Hospital gebracht, von zwei Soldaten bewacht: selbst nach zwei Monaten geht es der Gefangenen noch sehr schlecht; dennoch wird sie in eine Gefängniszelle im Katharinenturm transportiert, wo ihr gnädig warme Kost und ein Bett  zugestanden werden.
Mutter Goethes Vater, Dr. jur. Textor, Bürgermeister und "HochEdler Rath"  und  ihr Bruder, Senator Dr. jur. Textor  sind  verantwortlich für das barbarische Urteil und die Vollstreckung. Die Strafgerichtsbarkeit liegt beim  Rat der Stadt: Im  Todesurteil behauptet dieser, dass die Magd "vorsetzlich und boshafterweise" Mord verübt habe und deshalb zu der "wohlverdienten Strafe und anderen zum abscheulichen Exempel mit dem Schwerdt vom Leben zum Todt zu bringen sei". - Am 11. Januar lehnen die Räte  selbst das Gnadengesuch ab, da "nicht die geringste Ursache einer Begnadigung vorhanden ist". - Über wen ist hier der Stab zu brechen?
(In Frankfurt hatte mann schon 1745 und 1758 zwei Kindsmörderinnen exekutiert.) Dass den jungen Goethe diese Hinrichtung "so berührt hat", ist eine Legende, denn als Minister in Weimar hat er selbst ein Todesurteil über eine Kindsmörderin unterschrieben, keine Gnade walten lassen: "Edel sei der Mensch…"? - . Väter und Söhne bleiben gnadenlose Richter über Frauenopfer. Auch Kant befürwortet die Todesstrafe für Kindsmörderinnen. - Finsterste "Aufklärung".
Der einzig menschliche Jurist ist Dr. Schaaff, der die Magd mit kritischem Scharfsinn  verteidigt: die Angeklagte ist "mehr unglücklich als lasterhaft"; sie musste fürchten, "der Schande  und Verachtung der Welt"  ausgeliefert zu werden. Verursacher ist der Vergewaltiger, der, um seinen "verruchten Endzweck" zu erreichen sie mit "unerlaubten Mitteln völlig  unfähig" machte, "seinen geilen Begierden" Widerstand zu leisten: "Dieser Bösewicht ist die moralische Ursache alles des Unglücks", das die bedauernswerte  Angeklagte trifft. Sie ist überdies so arm, dass sie kein Kind aufziehen, geschweige den flüchtigen Verbrecher zur Unterhaltszahlung heranziehen kann. - Diese Tatsachen müssen als Entschuldigung, als mildernde Umstände gelten. Die Verbergung der Schande, in die der Täter sein schuldloses Opfer gestürzt hat,  "war der Hauptbewegungsgrund" ihres Handelns, nicht Mord.. Der Verteidiger plädiert für milde Strafe und Gnade seitens der "Ew. Wohl- und HochEdelgebohrne Gestrenge und Herrlichkeiten." - Vergeblich. - Überdies sieht er diesen Fall im Kontext unerträglicher Missstände und plädiert für die Stiftung eines Findelhauses: Margarethe ist die erste nicht - und nicht die letzte Unglückliche.  
Es ist schier unbegreiflich, dass Siegfried Birkner 1973 noch immer unfähig ist, zwischen "Verführung" und Vergewaltigung zu differenzieren, ja er hält die Vergewaltigung für ein "Glück" des Opfers! Er schreibt : "die Dienstmagd Susanna Margaretha Brandt…hat von den Freuden des Lebens nichts mitbekommen, und als endlich einmal ein Mensch (Mann, der Vergewaltiger, H. S.) nett und lieb zu ihr war, hatte der nur sein eigenes Vergnügen im Sinn, wurde ihr das kurze Glück zum Verhängnis." (Seite 104)
Wie pervers, dumm und zynisch kann ein Mann im 20. Jahrhundert noch immer daher schwatzen?!

 

 

 

 

Zum Seitenanfang Seitenanfang

© 2006-2018 Hannelore Schröder | Sitemap | Datenschutz | | Stand: 01.06.2018

Olympe de Gouges