Menschenrechte der Frauen
Verletzung ihrer Menschenrechte
Olympe de Gouges

Hannelore Schröder
Das Menschenrecht der Frauen auf ihren eigenen Leib — oder Leibeigenschaft?

Geschichte der Abtreibung. Von der Antike bis zur Gegenwart. Hrsg. Robert Schütte,
C. H. Beck 1993, 219 S. ,  Euro 9,90

Dieses Politikum bleibt so aktuell wie skandalös: schon vor 100 Jahren  beginnt der Widerstand von radikalen Feministinnen - Camilla Jellinek, "…zur Reform des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (1909) und Gisela von Streitberg: "Die Beseitigung des keimenden Lebens. Paragraph 218 des Reichs-Strafgesetzbuches" (1910) - gegen dieses Strafgesetz des Regimes von Thron und Altar.
Doch selbst heute, ein ganzes Jahrhundert später ist die weibliche Bevölkerung noch immer politisch derart machtlos, dass sie ihr erstes Menschenrecht, die Selbstverfügung über den eigenen Leib, also die Abschaffung der Paragraphen 218 f. weder gesetzlich, noch in der Wirklichkeit durchsetzen kann. Das sollte allen Frauen zu denken geben. -

Laws controlling womens' bodies
Bereits vor 1909 sind autonome feministische Organisationen aktiv: der Bund Deutscher Frauenvereine reicht eine Petition beim Reichtag ein, verfasst von der brillianten Rechtsexpertin Camilla Jellinek: Abschaffung der Zuchthausstrafe (5 Jahre!) und Straffreiheit bei drei Indikationen sind die unerhört revolutionären Forderungen. -
Radikaler noch ist Gisela von Streitberg (Die Beseitigung keimenden Lebens…, 1910), die die Schwerstbetrafung der Frauen - aber die Straffreiheit vergewaltigender Ehemänner, die Rechtlosigkeit lediger Mütter und ihrer Kinder, die Behandlung der Frauen  wie eine Sache  -  die unsägliche Willkür des Männer-Unrechtsstaates anprangert. Dieses Strafgesetz ist "ein unwürdiger Eingriff in die aller intimste Privatangelegenheit" der Frauen, womit das Recht auf ihre Person, ihren eigenen Körper verweigert, geschändet ist zugunsten "jedes unentwickelten Fötus."  Sie verlangt Straffreiheit für Frauen in den ersten fünf Monaten, und damit Selbstverfügung, den Schutz ihrer intimsten Privatsphäre.
Auch der Bund für Mutterschutz, Dr. Helen Stöcker, ist in den zwanziger Jahren sehr engagiert tätig.
Aber von dieser Geschichte 1900-1933 (und  1970-1993) ist in dem hier  besprochenen Band fast nichts zu finden: der Herausgeber, drei Frauen und vier privilegierte Männer sind dafür verantwortlich.
Wo die gesetzgebenden Parteien mit "Beispielen aus der Geschichte Politik" machen, "ist die Gefahr der Geschichtsklitterung nicht weit", so der Herausgeber, deshalb sind Kenntnisse der Geschichte relevant. Aber wessen Geschichte ? - Die der weiblichen Bevölkerung, ihrer Leiden, ihres Widerstands, ihrer Wortführerinnen liegt ausserhalb des Horizonts der Kirchen- und Partei-Männer, die mit Frauen wie mit Objekten, ihren Leibeigenen umspringen. Schon der Agrar-Jargon "Keime", "Leibesfrucht" udgl. erniedrigt weibliche Menschen zu Acker, Pflanzen oder Tieren, beraubt sie  ihrer Menschenwürde!  
Es ist nicht zufällig, dass heutige Wissenschaftler noch immer diese weibliche Menschen entwürdigenden Termini gebrauchen als wären sie bei biblischen Patriarchen, Kirchenvätern, Aristoteles  usf. stehen geblieben.
R. Jütte, Medizin-Historiker, behandelt  Bevölkerungspolitik, Abtreibung und Gesetze im extrem patrokratischen Griechenland und Rom, fälschlich "Hochkulturen" genannt .  
Der Strafrechtler und Rechtshistoriker Jerouschek behandelt das Mittelalter, antikes Erbe, "weltliche" und kanonische Gesetze: "Recht" ist das nicht, sondern grausames Unrecht an Frauen. - Angesichts der griechisch-römischen und jüdisch-christlichen bodenlosen Mütterverachtung und -entrechtung gibt es in den germanischen Stammesrechten noch Zeichen "vergleichsweiser Höherbewertung " von Frauen, Schwangeren und weiblichen Föten, der in hohem Bussgeld für die Mörder zum Ausdruck kommt. "Woher  diese Höherbewertung des weiblichen Geschlechts…rührt und ob sich dahinter womöglich noch Reste matriarchalischer Wertvorstellungen verbergen, ist ungeklärt". Für blinde Wissenschaftler und megalomane Patrokraten: matriarchale Gesellschaften beruhen auf der offensichtlichen Wahrheit, dass die junges Menschenleben kreierenden Mütter von ungleich  grösserer  Bedeutung für den Bestand eines Volkes sind als die Nicht-Gebärer, die nur Sperma abgeben.
Magistra Stukenbrock bearbeitet Aufklärung, Kindsmord, Abtreibung und medizinische Policey, überschätzt jedoch entschieden die sogenannte "Humanität" der führenden Ideologen, die Frauen durchaus nicht als Teil der Menschheit begreifen.   
E. Seidler, Medizin-Historiker, schreibt zur Vorgeschichte der Paragraphen 218 im 19. Jahrhundert unbedingt Wissenswertes - jedoch kritisch zu lesen.
Christiane Dienel behandelt die Jahre 1900-1930; sie ist eine gläubige, mitunter zynische Vulgärmarxistin. Verzweifelte Frauen, die 150 RM aufbringen, um eine Abtreibung durch einen Arzt zu bezahlen, rechnet sie zum Bürgertum, andere, die das nicht schaffen, sind Proletarierfrauen. Also weiter "Klassenparagraph"- Propaganda. - Sie spricht von der "meistens banale(n) Realität einer Operation". Banal? - Lebensgefähr  und viele Tote!   
Das Buch endet mit einem überlangen Text betreffend die Jahre 1927-1976 von Michael Gante (*1961), einem katholischen Antifeministen. Den erneuten Frauen-Widerstand, die Anti- 218-Kampagne 1971 im STERN, diffamiert er als "grösstenteils linksextrem",  organisiert von "Emanzipationsgruppen" (Neofeministinnen, die mit den Klassenkämpfern nichts gemein haben!) - Gante, rechtsextrem, verteidigt den Aberglauben, "dass das Menschenleben (!) mit der Befruchtung beginnt". Embryologische Tatsache ist jedoch, dass es sich lediglich um unsichtbares Zellenleben von einem Zehntel Millimeter ! handelt, das nur unter dem Mikroskop zu sehen ist. Menschenleben beginnt mit der Geburt! - eines Menschen! Doch Gante verteidigt den "fundamentalen Wert" katholischer Kirchenfürsten. Gegen solche ewiggestrigen Dogmen - ist kein Kraut der Vernunft und Wissenschaft gewachsen. - Und von verfassungsmässigen Grundrechten weiblicher Menschen  -  seit 1919 !  - hat er nicht die geringste Ahnung.    
Es ist skandalös, dass hier auch nicht eine feministische Wissenschaftlerin zu Wort kommt!

PS.: Mit einer Frau der Redaktion VIRGINIA hatte ich 2003 diese Rezension abgesprochen; doch die Redaktion lehnte den Abdruck mit fadenscheinigen "Begründungen" ab.   

 

 

 

Zum Seitenanfang Seitenanfang

© 2006-2018 Hannelore Schröder | Sitemap | Datenschutz | | Stand: 01.06.2018

Olympe de Gouges