Prof. Dr. Janice G. Raymond
Zehn Argumente gegen die Legalisierung der Prostitution und für Gesetze gegen
die Nachfrager nach Prostitution
6. Legalisierung/ Entkriminalisierung der Prostitution schützt nicht die Frauen in der Prostitution
In zwei Studien, für die 186 Opfer kommerzieller
sexueller Ausbeutung befragt wurden, äusserten die Frauen, dass Prostitutions-Betriebe
wenig tun, um sie zu schützen, unabhängig davon, ob das Bordell
legal oder illegal ist. Eine Frau sagte: "Wenn sie irgendeinen schützen,
dann die 'Kunden'". (Raymond, Hughes & Gomez, 2001; Raymond, d'Cunha et.
al., 2002)
Eine dieser Studien befragte 146 Opfer von Frauenhandel in fünf Ländern:
80 % der befragten Frauen hatten körperliche Gewalttätigkeiten seitens
der Zuhälter und Käufer erlitten und leiden infolge der Gewalt und
sexuellen Ausbeutung an mehrfachen, gleichartigen Krankheiten, gleichgültig,
ob die Frauen international gehandelt oder in der lokalen Prostitution waren
(Raymond et. al., 2002)
Eine zweite Studie über Frauen-Opfer des Frauenhandels in den USA erbrachte
die folgenden Tatsachen: Frauen, die berichten, dass das Prostitutions-Geschäft
etwas Schutz gibt, schränkten das daraufhin ein, dass kein Beschützer
jemals mit ihnen im Zimmer ist. Eine Frau in der "out-call"-Prostitution stellt
fest: "Der Fahrer fungiert als Bodyguard. Du rufst an, wenn du drinnen bist
(beim Käufer) und sagst, dass alles OK ist. Aber er steht nicht draussen
vor der Tür, während du drinnen bist, also kann alles passieren"
(Raymond et. al., 2001).
In Bordellen, die Videokameras haben ist die Funktion der Kamera, die Käufer
und das Bordell zu schützen, nicht die Frauen. Ein Bordell installierte
eine Videokamera erst, nachdem ein Käufer starb. (Raymond et. alt., 2001).
Der Schutz der Frauen vor Gewalttätigkeit (und Mord, H. S.) war zweitrangig
oder gar nicht wichtig.
© 2006-2018 Hannelore Schröder | Sitemap | Datenschutz | | Stand: 01.06.2018